Do, 21.11.2024
Archäologischer Kinderclub. Forschen, was das Zeug hältArchäologie zum Anfassen: Sei dabei und entdecke zusammen mit anderen Kindern, welche spannenden Dinge es im Museum gibt!
Das Niedersächsische Landesmuseum Hannover ist bemüht, seine Website www.landesmuseum-hannover.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.landesmuseum-hannover.de.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) sowie der Niedersächsische Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (NBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V 3.2.1 größtenteils vereinbar. Die Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen, sowie deren Begründung, sind nachstehend aufgeführt.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen noch nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit den rechtlichen Vorgaben
Der Webauftritt des Niedersächsischen Landesmuseums Hannover wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.
Diese Erklärung wurde am 23. Oktober 2023 auf den Grundlagen der Mustererklärung zur Barrierefreiheit des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen sowie eines externen Tests nach den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 (V 3.2.1) durch die Firma msg.BiN GmbH erstellt.
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind: dennis.wildenradt@landesmuseum-hannover.de
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungs-gesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
www.landesmuseum-hannover.de geht mit folgenden Komponenten und Funktionen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß an Barrierefreiheit hinaus, wobei teilweise auch Kriterien der WCAG Priorität AAA erfüllt werden:
Tastaturnutzer:innen wird die Aktivierung der Funktion „Tastatursteuerung“ in den Barrierefreiheitseinstellungen zur erleichterten Bedienung empfohlen.