Das Niedersächsische Landesmuseum Hannover ist bemüht, seine Website www.landesmuseum-hannover.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.landesmuseum-hannover.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) sowie der Niedersächsische Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (NBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V 3.2.1 größtenteils vereinbar. Die Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen, sowie deren Begründung, sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen noch nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit den rechtlichen Vorgaben
- Nicht alle Elemente, die visuell als Überschriften, Listen und Tabellen erkennbar sind, wurden mit HTML-Elementen ausgezeichnet. Die Hierarchie der eingesetzten HTML-Überschriften-Elemente ist nicht logisch. Blinden Personen wird dadurch die Orientierung auf der Seite erschwert.
- Bilder haben teilweise keine aussagekräftigen oder irreführende Alternativtexte. Blinde Personen können somit den Inhalt der Bilder nicht verstehen.
- Einige grafische Bedienelemente auf der Seite haben keinen programmatisch ermittelbaren Namen. Dadurch ist ihre Funktion für blinde Personen nicht klar.
- Einige Textlinks auf der Seite benennen im programmatisch ermittelbaren Namen das Ziel oder den Zweck des Links nicht korrekt. Dadurch ist ihre Aktivierung über Spracheingabe nicht möglich. Auch blinde Personen wissen nicht, wohin die Links führen.
- Der Kontrast zwischen Text- und Hintergrundfarbe ist nicht in allen Fällen ausreichend. Fehlsichtigen Personen wird dadurch das Erkennen der Texte erschwert.
- Der Kontrast einiger Bedienelemente zu angrenzenden Farben ist nicht in allen Fällen ausreichend. Fehlsichtigen Personen wird dadurch das Erkennen der Bedienelemente erschwert.
- Das Hilfetool auf der Seite ist nicht barrierefrei. Personen mit Einschränkungen können die Barrierefreiheitsfunktionen unter Umständen nicht aktivieren.
- Einige Bedienelemente der Webseite sind per Tastatur nicht erreichbar, z.B. die zentrale Suche. Blinden und motorisch eingeschränkten Personen ist die Bedienung der Seite ausschließlich über die Tastatur nicht möglich.
- Die Reihenfolge, in der Elemente mit der Tastatur angesteuert werden, ist nicht durchgängig nachvollziehbar.
- Einige Beschriftungen sind nicht mit den nachfolgenden Formularelementen verknüpft. Dadurch sind geforderte Eingaben in Formularen für blinde Personen nicht verständlich.
- Nicht bei allen Eingabefeldern, die sich auf Nutzerdaten beziehen, ist ein autocomplete-Attribut implementiert. Blinden und motorisch eingeschränkten Personen wird dadurch die vereinfachte Eingabe von Daten durch Übernahme von Eingabevorschlägen unmöglich.
- Fehlerhaft ausgefüllte bzw. fehlende Pflichteingaben in Formularen werden nicht hervorgehoben. Die Identifizierung der fehlerhaften Felder ist dadurch erschwert.
- Fehlermeldungen in Formularelementen sind nicht programmatisch ermittelbar. Dadurch sind diese für blinden Personen nicht wahrnehmbar.
Der Webauftritt des Niedersächsischen Landesmuseums Hannover wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23. Oktober 2023 auf den Grundlagen der Mustererklärung zur Barrierefreiheit des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen sowie eines externen Tests nach den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 (V 3.2.1) durch die Firma msg.BiN GmbH erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind: dennis.wildenradt@landesmuseum-hannover.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungs-gesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Ergänzende Angaben (fakultative Inhalte gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission)
www.landesmuseum-hannover.de geht mit folgenden Komponenten und Funktionen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß an Barrierefreiheit hinaus, wobei teilweise auch Kriterien der WCAG Priorität AAA erfüllt werden:
- Eine Vorlesefunktion wird zur Verfügung gestellt.
- Die Seite bietet die Möglichkeit für Nutzende das Erscheinungsbild an individuelle Bedürfnisse anzupassen, darunter fallen Einstellungen zur Schriftgröße, dem Zeilenabstand, der Inhaltsgröße, dem Wortabstand, sowie den Farbeinstellungen.
- Eine Lupenfunktion ist vorhanden.
Tastaturnutzer:innen wird die Aktivierung der Funktion „Tastatursteuerung“ in den Barrierefreiheitseinstellungen zur erleichterten Bedienung empfohlen.
Hinweise
- Die Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 4 NBITVO ist in einem barrierefreien und gegebenenfalls maschinenlesbaren Format zu veröffentlichen. Sie muss für Websites von der Startseite und von jeder anderen Seite einer Website erreichbar sein.
- Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist bei jeder wesentlichen Änderung der Website oder der mobilen Anwendung, mindestens jedoch jährlich zu aktualisieren. Die erstmals erstellte Erklärung zur Barrierefreiheit einer Website oder mobilen Anwendung ist der Überwachungsstelle des Landes für die Barrierefreiheit von Informationstechnik mitzuteilen (§ 4 NBITVO (6)).